Wie läuft die externe Abiturprüfung in Bayern?
Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Oberstufe eines Gymnasiums aufgenommen werden, haben die Möglichkeit die Abiturprüfung an einer staatlichen Schule abzulegen. Sie werden als andere Bewerberinnen und Bewerber bezeichnet. Diese Möglichkeit ist gesetzlich geregelt. § 59 der GSO (Gymnasialschulordnung Bayern) lautet wie folgt:
(1) Bewerberinnen und Bewerber, die in der Schulart der von ihnen besuchten öffentlichen Schule oder staatlich anerkannten Ersatzschule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule besuchen oder die keiner Schule angehören, können als andere Bewerberinnen und Bewerber die Abiturprüfung an den öffentlichen Gymnasien [...] ablegen.Sollte man die Abiturprüfung nicht bestehen, so darf man nur einen weiteren Versuch starten. Eine bestsandene Abiturprüfung darf zum Zweck der Notenverbesserung nicht wiederholt werden.Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.Im ersten Prüfungsteil werden vier schriftliche Prüfungen absolviert:In den ersten drei schriftlichen Fächern werden zentral gestellte Abituraufgaben vorgelegt, die auch die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien abolvieren müssen.Die ersten drei Fächer umfassen Mathematik und mindestens eines der Fächer Deutsch oder Englisch*:1. Fach: Mathematik 2. Fach: Deutsch/Englisch 3. Fach: WahlfachAls 3. Fach kann aus allen gängigen Schulfächern wie Kunst, Sport, Musik, Biologie, Physik, Chemie oder auch Geschichte oder Ethik gewählt werden.Im 4. schriftlichen Fach wird die Aufgabenstellung von der Prüfungsschule vorgelegt, die Bearbeitungszeit ist 180 min* (wie bei einer doppelten Klausur). Dabei ist zu beachten, dass im schriftlichen Abitur eine Gesellschaftswissenschaft abgedeckt werden muss.Der erste Prüfungsteil ist bestanden wenn man:
1. In jeder Prüfung mindestens einen Punkt erzielt hat. (Keine Null Punkte)
2. In mindestens zwei Fächern 5 Punkte* (ausreichend) erzielt wurden.
3. In der Summe aller vier Fächer mindestens 20 Punkte erzielt wurden.
Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit zur Notenverbesserung mittel vier mündlicher Zusatzprüfungen.
Im zweiten Prüfungsteil werden vier mündliche Prüfungen (Kolloquien) absolviert:
Die Fächer umfassen eine Naturwissenschaft, die zweite Fremdsprache, sowie Geschichte und ein weiteres Abiturfach. Falls diese Fächer vom ersten Teil bereits abgedeckt wurden (z.B. Geschichte oder Biologie schriftlich), können auch andere Fächer gewählt werden. Die zweite Fremdsprache wird auf dem Niveau einer spätbeginnenden Fremdsprache geprüft. Den anderen Fächern liegen die Lerninhalte der letzten beiden Kurshalbjahre (13.te Klasse) zugrunde. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Deutsch mündlich gewählt wird, hier sind es vier Kurshalbjahre (12te und 13te Klasse).
Die Bewerberinnen und Bewerber setzen hierbei einen Schwerpunkt zu dem sie einen 10minütigen Vortrag halten. Die Kolloquiumsprüfungen sind 30 min lang. Die Vorbereitungszeit ist auch 30 min.
Der zweite Prüfungsteil ist bestanden wenn man:
1. In jeder Prüfung mindestens einen Punkt erzielt hat. (Keine Null Punkte)
2. In mindestens zwei Fächern 5 Punkte (ausreichend) erzielt wurden.
3. In der Summe aller vier Fächer mindestens 20 Punkte erzielt wurden.
* Die schriftliche Englischprüfung kann immer durch eine gleichwertige Fremdsprache wie z.B. Französisch oder Latein ersetzt werden. Wird eine Fremdsprache als viertes Fach gewählt, ist die Prüfungszeit 270 min. In diesem Fall wird Englisch als mündliches Prüfungsfach absolviert.
Wird sowohl Deutsch als auch Englisch (oder eine andere Fremdspache) als zweites und drittes schriftliches Prüfungsfach gewählt, dann kann Englisch - laut Gesetzestext - auf dem sogenannten grundlegenden Anforderungsniveau gewählt werden. Das würde aber bedeuten, dass man in diesem Fall in einem der beiden Fächer Deutsch oder Mathematik, mindestens 5 Punkte erzielen muss. Es ist daher vielleicht zu empfehlen auch Englisch auf erhötem Anforderungsniveau (Leistungsfach) zu wählen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte wenden sich sich bei Detailfragen an das Kultusministerium, die Schulbehörde oder an die öffentlichen Gymnasien.
Die Vorbereitung am IUS